Fachkräfte aus Usbekistan für Ihren Betrieb
Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf für Arbeitgeber
Kurz gesagt: Eine Fachkraft aus Usbekistan können Sie einstellen, wenn Sie ihr eine qualifizierte Stelle anbieten, ihre Ausbildung oder ihr Studium in Deutschland anerkannt oder vergleichbar ist und die deutschen Behörden zustimmen. Das Visum beantragt die Fachkraft bei der Deutschen Botschaft in Taschkent. Global Consult übernimmt dabei Vorauswahl, Unterlagen und die Abstimmung mit den Behörden. Sie entscheiden über die Einstellung und unterschreiben Arbeitsvertrag und Arbeitgebererklärung.
Rechtlicher Rahmen
Deutschland und Usbekistan haben am 15. September 2024 ein Migrations- und Mobilitätsabkommen unterzeichnet. Es ist seit dem 5. März 2025 in Kraft. Die Regeln für Fachkräfte entsprechen laut Deutscher Botschaft Taschkent im Wesentlichen dem deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Für Sie als Arbeitgeber gilt also derselbe Weg wie bei anderen Ländern außerhalb der EU.
Das Visum zur Arbeitsaufnahme als Fachkraft gibt es nur für eine qualifizierte Beschäftigung, zu der die Ausbildung befähigt. Helfer- und Anlerntätigkeiten sind auf diesem Weg ausgeschlossen. In den meisten Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Sie prüft, ob Lohn und Arbeitsbedingungen mit denen vergleichbarer Beschäftigter in Deutschland übereinstimmen.
Was die Botschaft Taschkent für das Visum verlangt
Die Botschaft nennt unter anderem:
- unterschriebener Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot mit Stelle, Gehalt, Arbeitszeit und Befristung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original oder die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, für Pflege- und Gesundheitsberufe in der Regel B2
- bei Studium: Abschlusszeugnis und anabin-Ausdrucke zu Abschluss und Hochschule, bei unklarer Einstufung eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- bei Berufsausbildung: Abschlusszeugnisse und ein deutscher Gleichwertigkeitsbescheid
- bei reglementierten Berufen, etwa in der Pflege: die Berufsausübungserlaubnis oder ihre Zusicherung
- Krankenversicherungsnachweis, Lebenslauf und Motivationsschreiben mit Übersetzung
Die vollständige und aktuelle Liste steht auf der Seite der Botschaft. Fehlende Unterlagen verzögern das Verfahren oder führen zur Ablehnung.
So läuft es mit Global Consult
- Bedarf klären. Sie beschreiben Tätigkeit, Arbeitsort, Lohn, Arbeitszeit und gewünschtes Deutschniveau. Wir halten das in einem Fragebogen fest.
- Passende Profile. Wir prüfen Ausbildung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse und Verfügbarkeit gegen Ihre Stelle und stellen nur passende Profile vor. Liegt das Deutschniveau unter Ihrer Vorgabe, sagen wir das vor dem Gespräch ausdrücklich.
- Zusage beider Seiten. Erst wenn Sie und die Fachkraft sich verbindlich für eine bestimmte Stelle entschieden haben, beginnt der Behördenteil.
- Unterlagen und Anträge. Sie erteilen uns eine Vollmacht. Wir bereiten die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vor; Sie prüfen sie und unterschreiben. Wir stellen den Antrag auf Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit und begleiten bei Bedarf Anerkennung oder Zeugnisbewertung. Auf Wunsch nutzen wir das beschleunigte Fachkräfteverfahren über die zuständige Ausländerbehörde.
- Visum in Taschkent. Die Fachkraft beantragt das Visum bei der Botschaft. Wir bereiten die Unterlagen mit ihr vor und erklären den Ablauf auf Usbekisch oder Russisch.
- Arbeitsbeginn. Nach Erteilung des Visums stimmen wir Einreise und ersten Arbeitstag mit Ihnen ab und fragen am ersten Arbeitstag bei beiden Seiten nach.
Wie lange dauert das?
Eine feste Dauer kann niemand zusagen. Die Bearbeitung einer Vorabzustimmung gibt die Bundesverwaltung mit vier bis sechs Wochen an. Danach folgen Terminvergabe und Visumverfahren in Taschkent. Ist eine Anerkennung nötig, kommt deren Dauer hinzu. Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren legt die Ausländerbehörde mit Ihnen feste Abläufe und Fristen in einer Vereinbarung fest; die Gebühr dafür beträgt 411 Euro.
Häufige Fragen
Muss die Fachkraft schon Deutsch sprechen? Für das Visum verlangt die Botschaft in der Regel einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Welches Niveau Ihre Stelle braucht, legen Sie fest; für Pflege- und Gesundheitsberufe gilt meist B2.
Kann ich auch Helfer aus Usbekistan einstellen? Nicht über das Fachkräftevisum. Helfer- und Anlerntätigkeiten sind dort ausgeschlossen. Für Saisonspitzen kommen Ferienjobs mit Studierenden in Frage, siehe Ferienjobber für Ihr Unternehmen.
Wer stellt die Anträge? Mit Ihrer Vollmacht stellen wir den Antrag auf Vorabzustimmung und bereiten die Unterlagen vor. Ihre Unterschrift unter Arbeitsvertrag und Arbeitgebererklärung bleibt nötig. Über das Visum entscheidet die Botschaft, über die Zustimmung die Bundesagentur für Arbeit.
Was kostet die Vermittlung? Das hängt vom gesuchten Profil und vom Aufwand ab. Vor dem Start erhalten Sie ein individuelles Angebot. Behördengebühren, etwa für das beschleunigte Verfahren, kommen gegebenenfalls hinzu.
Quellen
- Deutsche Botschaft Taschkent, Fachkräftemigrationsabkommen in Kraft (Meldung 11.03.2025): https://taschkent.diplo.de/uz-de/2704774-2704774
- Deutsche Botschaft Taschkent, Visum zur Arbeitsaufnahme als Fachkraft (abgerufen 08.10.2026): https://taschkent.diplo.de/uz-de/service/05-VisaEinreise/-/2446108
- Bundesministerium des Innern, Migrationsabkommen mit Usbekistan (Pressemitteilung 09/2024): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/09/usbekistan-migrationsabkommen.html
- Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/beschaeftigung
- Verwaltungsportal des Bundes, Vorabzustimmung der BA (Bearbeitungsdauer, Stand 24.08.2022): https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99011018001000
- § 81a Aufenthaltsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81a.html
- § 47 Abs. 1 Nr. 15 Aufenthaltsverordnung (Gebühr 411 Euro): https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__47.html